Rechtsprechung
LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Streitwert, Teilzeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung der Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungsschutzklage bei einem Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitsnehmers; Bemessung von Änderungsschutzklagen als Streitigkeiten um wiederkehrende Leistungen
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 3 Satz 1 § 42 Abs. 4; TzBfG § 8
Streitwertberechnung bei Teilzeitbegehren wie bei Änderungsschutzklage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Streitwert, Teilzeitgesetz, Arbeitszeitreduzierung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.01.2005 - 3 Ca 11165/03
- ArbG Köln, 26.01.2005 - 3 Ca 1165/03
- LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1438
- NZA 2005, 1135 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Köln, 26.01.2005 - 3 Ta 457/04
Streitwert, Änderungskündigung, Vorbehaltsklausel
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
Denn es wäre nicht zu rechtfertigen, dass der Streitwert einer bloßen Änderungsschutzklage den Wert einer Bestandsschutzklage, für die die Kappungsgrenze des § 42 Abs. 4 GKG gilt, übersteigen könnte (vgl. zuletzt LAG Köln, Beschluss vom 26.01.2005 - 3 Ta 457/04 -). - LAG Nürnberg, 12.09.2003 - 9 Ta 127/03
Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der …
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636). - LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01
Arbeitszeitreduzierung - Streitwert
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
Auch das LAG Düsseldorf hat sich in einer Entscheidung vom 12.11.2001 (- 7 Ta 375/01 -, NZA - RR 2002, 103) an der Streitwertfestsetzung für Verfahren, in denen es um die Wirksamkeit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung ging, orientiert. - LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00
Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636). - LAG Niedersachsen, 14.12.2001 - 17 Ta 396/01
Festsetzung des Gegenstandswerts
Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636).
- LAG Köln, 07.04.2010 - 6 Ta 96/10
Gegenstandswert für Teilzeitbegehren; Kostenpflicht der erfolglosen …
Bei einem Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Köln 05.04.2005 - 3 Ta 61/05 - zuletzt LAG Köln 25.11.2009 - 8 Ta 364/09 - ebenso LAG Nürnberg 08.12.2008 - 4 Ta 148/08 - juris), von der abzuweichen kein Anlass besteht, wegen der Vergleichbarkeit mit einer sog. Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen.