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   LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05   

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https://dejure.org/2005,5131
LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05 (https://dejure.org/2005,5131)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.04.2005 - 3 Ta 61/05 (https://dejure.org/2005,5131)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. April 2005 - 3 Ta 61/05 (https://dejure.org/2005,5131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert, Teilzeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 42 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 GKG, § 8 TzBfG
    Streitwert, Teilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung der Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungsschutzklage bei einem Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitsnehmers; Bemessung von Änderungsschutzklagen als Streitigkeiten um wiederkehrende Leistungen

  • Judicialis

    GKG § 42 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 42 Abs. 4; ; TzBfG § 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3 Satz 1 § 42 Abs. 4; TzBfG § 8
    Streitwertberechnung bei Teilzeitbegehren wie bei Änderungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert, Teilzeitgesetz, Arbeitszeitreduzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1438
  • NZA 2005, 1135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 26.01.2005 - 3 Ta 457/04

    Streitwert, Änderungskündigung, Vorbehaltsklausel

    Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
    Denn es wäre nicht zu rechtfertigen, dass der Streitwert einer bloßen Änderungsschutzklage den Wert einer Bestandsschutzklage, für die die Kappungsgrenze des § 42 Abs. 4 GKG gilt, übersteigen könnte (vgl. zuletzt LAG Köln, Beschluss vom 26.01.2005 - 3 Ta 457/04 -).
  • LAG Nürnberg, 12.09.2003 - 9 Ta 127/03

    Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der

    Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
    Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636).
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01

    Arbeitszeitreduzierung - Streitwert

    Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
    Auch das LAG Düsseldorf hat sich in einer Entscheidung vom 12.11.2001 (- 7 Ta 375/01 -, NZA - RR 2002, 103) an der Streitwertfestsetzung für Verfahren, in denen es um die Wirksamkeit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung ging, orientiert.
  • LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00

    Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
    Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2001 - 17 Ta 396/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts

    Auszug aus LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
    Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636).
  • LAG Köln, 07.04.2010 - 6 Ta 96/10

    Gegenstandswert für Teilzeitbegehren; Kostenpflicht der erfolglosen

    Bei einem Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Köln 05.04.2005 - 3 Ta 61/05 - zuletzt LAG Köln 25.11.2009 - 8 Ta 364/09 - ebenso LAG Nürnberg 08.12.2008 - 4 Ta 148/08 - juris), von der abzuweichen kein Anlass besteht, wegen der Vergleichbarkeit mit einer sog. Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen.
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